Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 2026-08-09
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist die klartext.software GmbH, Bordmühlweg 9, 67489 Kirrweiler (Pfalz) (nachfolgend „Anbieter"). Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des unter safereport.de bereitgestellten internen Meldesystems nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verbrauchervertrag kommt nicht zustande; ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde den ihm zugesandten Bestätigungslink aufruft und der Anbieter daraufhin den Zugang einrichtet.
Die Registrierung setzt eine E-Mail-Adresse auf einer Domain des Kunden voraus. Der Anbieter verwendet sie als Nachweis dafür, dass die Meldestelle tatsächlich zu dem angegebenen Unternehmen gehört.
§ 3 Testphase
Die Nutzung ist für 30 Tage ab Einrichtung des Zugangs unentgeltlich. Der Leistungsumfang entspricht in dieser Zeit vollständig dem gebuchten Paket.
Der Kunde kann den Vertrag während der Testphase jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung zum Ende der Testphase kündigen. Kündigt er nicht, geht der Vertrag mit Ablauf der Testphase in das gebuchte Paket über und wird entgeltlich. Auf das bevorstehende Ende der Testphase weist der Anbieter rechtzeitig in Textform hin.
§ 4 Leistungsumfang und Vergütung
Es gelten die folgenden Pakete. Alle Preise verstehen sich pro Monat, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Starter
- 15 € — 1 Zugang mit Falleinsicht, 12 Monate Aufbewahrung.
- Basis
- 22 € — 3 Zugänge mit Falleinsicht, 36 Monate Aufbewahrung.
- Standard
- 32 € — 8 Zugänge mit Falleinsicht, 36 Monate Aufbewahrung.
- Enterprise
- 45 € — unbegrenzt viele Zugänge mit Falleinsicht, 36 Monate Aufbewahrung.
Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Der Anbieter stellt Rechnung in Textform; der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Eine Zahlungsangabe bei der Registrierung ist nicht erforderlich.
Der Kunde kann sein Paket jederzeit wechseln. Ein Wechsel wirkt nicht zurück: Bereits eingegangene Meldungen behalten die Aufbewahrungsfrist, die bei ihrem Eingang galt. Eine Herabstufung unter die Zahl der derzeit vergebenen Zugänge mit Falleinsicht ist nicht möglich, solange diese Zugänge bestehen.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde benennt mindestens eine Person mit Falleinsicht. Ohne sie nimmt die Meldestelle keine Hinweise an — der Anbieter weist darauf hin, kann diese Benennung aber nicht ersetzen.
- Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm benannten Personen die Anforderungen des § 15 HinSchG erfüllen, insbesondere Unabhängigkeit und Fachkunde.
- Zugangsdaten und zweiter Faktor sind vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Anbieter kennt sie zu keinem Zeitpunkt.
- Der Kunde hält die Angaben zu Firma und Rechnungsanschrift aktuell.
§ 6 Verfügbarkeit
Der Anbieter stellt das System mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel bereit, gemessen am Meldeeingang. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
Der Anbieter darf das System weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern, solange der vertraglich zugesagte Umfang erhalten bleibt.
§ 7 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden. Es gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der mit diesen Bedingungen Vertragsbestandteil wird. Für die Verarbeitung eigener Daten des Anbieters gilt die Datenschutzerklärung.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft nach Ablauf der Testphase auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende bleiben eingegangene Meldungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert und werden anschließend gelöscht. Die Löschung wird protokolliert; das Protokoll enthält keine Meldeinhalte.
§ 9 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung bleibt unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Änderungen dieser Bedingungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.